Bereits im November wurde öffentlich bekannt, dass viele Hochschulen und Forschungsinstitute in Deutschland in den vergangenen Jahren mehr Forschungsmittel im Bereich militär- und sicherheitstechnischer Forschung erhalten haben, als bisher angenommen. Die Bündnisgrünen im Thüringer Landtag haben nun in einer parlamentarischen Anfrage erfragt, an welchen Thüringer Forschungseinrichtungen, Hochschulen oder hochschulnahen Forschungsinstituten und in welchem Umfang wehr- oder sicherheitstechnische Forschung betrieben wird. Nun liegt die Antwort der Landesregierung vor. Dazu erklärt Astrid Rothe-Beinlich, hochschulpolitische Sprecherin der Thüringer Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
„Wir sind sehr überrascht. Ein solch hohes Ausmaß an wehr- und sicherheitstechnischer Forschung haben wir nicht erwartet. So hat es mindestens achtzehn Projekte im wehr- und sicherheitstechnischen Bereich gegeben, die seit 1999 in Thüringen durchgeführt wurden. Über fünf Millionen Euro flossen über diese Projekte an die Einrichtungen und Hochschulen. Besonders kritisch sehen wir die Verweigerung seitens der Fraunhofer Gesellschaft, über ihre Forschungsprojekte im wehr- und sicherheitstechnischen Bereich Auskunft zu geben. Immerhin fördert der Freistaat die Institute der Fraunhofer Gesellschaft in Millionenhöhe. Wir erwarten jedenfalls Klarheit darüber, was mit öffentlichen Mitteln auch an den außeruniversitären Forschungseinrichtungen geschieht. Daher werden wir in den nächsten Wochen dazu eine umfassende Transparenz im Landtag einfordern“, so die bündnisgrüne Hochschulpolitikerin.
Astrid Rothe-Beinlich bedauert zudem, dass der Antrag ihrer Fraktion „Transparenz als verbindliches Grundprinzip von Kooperationsvereinbarungen zwischen Hochschulen und Unternehmen verankern“ in der heutigen Landtagssitzung von den Koalitionsfraktionen abgelehnt wurde.
„Uns ging es dabei insbesondere darum, die Hochschulen bei Kooperationen mit privaten Drittmittelgebern zu stärken, indem beispielsweise klare Regeln für Kooperationsvereinbarungen entwickelt werden. Zudem sollte geprüft werden, welche Bestandteile von Kooperationsvereinbarungen veröffentlichungspflichtig gemacht werden können. Außerdem sehen wir die Notwendigkeit, im Rahmen der akademischen Ausbildung für die Interessenkonflikte zu sensibilisieren, die im Rahmen von Drittmittelprojekten mit privaten Unternehmen entstehen können.“
„Wir hätten mit unserem Antrag mehr Transparenz in die Thüringer Forschung bringen können. Leider ist das so anscheinend nicht gewollt. Der Blick auf die Militärforschung an den Hochschulen und Forschungseinrichtungen zeigt jedoch, wie notwendig mehr Transparenz ist“, so Rothe-Beinlich abschließend.