Kleine Anfrage 1408 von Jennifer Schubert und Antwort des Thüringer Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kulturzur Schülerbeförderung zwischen Erfurt-Molsdorf und Neudietendorf.
Laut § 4 des Thüringer Gesetzes über die Finanzierung der staatlichen Schulen (ThürSchFG) sind in Thüringen
die Landkreise und kreisfreien Städte für die Schülerbeförderung zuständig. Es kommt jedoch immer wieder zu Problemen, insbesondere wenn die Beförderung über Kreisgrenzen hinweg stattfindet. Im Falle einer Schülerin aus Erfurt-Molsdorf wurde die Schülerbeförderung ad absurdum geführt. Das nächstgelegene Gymnasium, eine Ganztagsschule in Neudietendorf, liegt im benachbarten Landkreis Gotha. Der bisher zur Schülerbeförderung genutzte Regionalbus wurde nach der Neuordnung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) zum 1. November 2010 vollständig eingestellt. Nach zahlreichen Versuchen der betroffenen Eltern wurde durch die Stadtverwaltung Erfurt vorgeschlagen, einen doppelt so langen Schulweg
mit unterschiedlichen Verkehrsmitteln (Bus und Bahn) in Kauf zu nehmen. Der Schulweg ist damit nicht nur zeitlich und räumlich länger, sondern führt zudem über den außerhalb des Wohn- und Schulortes befindlichen Bahnhof Erfurt-Bischleben, der aufgrund von fehlendem Personal, unzureichender Unterstellmöglichkeiten, nicht vorhandener elektronischer Anzeigetafeln sowie ohne Ankündigung durchfahrender ICEs, ICs und Güterzüge für Kinder gänzlich ungeeignet ist.
Jennifer Schubert fordert Aufklärung seitens der landesregierung, ob weitere Fälle dieser Art bekannt sind, ob diese Handlungsbedarf sieht und wie sie gegen Probleme dieser Art zukünftig vorzugehen gedenkt.