Höhe der Schulgelder von Schulen in freier Trägerschaft

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Kleine Anfrage 1702 von Astrid Rothe-Beinlich  und Antwort des Thüringer Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur zur Höhe der Schulgelder von Schulen in freier Trägerschaft. Gemäß § 5 Thüringer Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft (ThürSchfTG) ist die Genehmigung von Ersatzschulen zu erteilen, wenn u.a. eine Sonderung der Schülerinnen und Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern nicht gefördert wird. Dazu prüft das zuständige Ministerium vor der Genehmigungserteilung die Höhe der zu erhebenden bzw. erhobenen Schulgelder (Elternbeiträge) der antragstellendenSchule in freier Trägerschaft. Astrid Rothe-beinlich stellt diesbezüglich eine Kleine Anfrage, die unter anderem klären soll, mit welchem Verfahren sichergestellt wird, dass bei Antrag auf Anerkennung als Ersatzschule die Genehmigungsvoraussetzungen eingehalten werden und dass diese auch dauerhaft erfüllt werden.