Grüne kritisieren das Verfahren zum Aufarbeitungsbeauftragtengesetz

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Die Koalitionsfraktionen von CDU und SPD haben in einem Hauruck-Verfahren ihre zahlreichen Änderungen zum eigenen Gesetzentwurf zum Thüringer Aufarbeitungsbeauftragtengesetz durch das parlamentarische Verfahren gejagt. Damit wird in der am Freitag stattfindenden Landtagssitzung über den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen beraten. Dazu erklärt Astrid Rothe-Beinlich, Parlamentarische Geschäftsführerin und bildungspolitische Sprecherin von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Landtagsfraktion Thüringen:

„Wir kritisieren das von den Koalitionsfraktionen gewählte Verfahren, die Ausschussberatungen im Parlament quasi im Eilverfahren durchzupeitschen. Es stand damit keinerlei Zeit zur Verfügung, die Gesetzesberatung vernünftig, sachgerecht und angemessen in den Landtagsausschüssen durchzuführen. Nicht einmal eine Auswertung der schriftlichen Anhörung wurde in den mit beratenden Ausschüssen für wichtig erachtet. Wir erkennen jedoch an, dass die maßgeblichen inhaltlichen Kritikpunkte und Hinweise aus der schriftlichen Sachverständigenanhörung ebenso wie die von uns angeführten Änderungswünsche im Onlineforum aufgegriffen und der Gesetzentwurf damit umfassend überarbeitet wurde. Gegenüber dem alten Gesetzentwurf haben wir es also mit einem völlig neuen Gesetz zu tun, dem unsere Fraktion ihre Zustimmung geben kann und wird.“

Die bündnisgrüne Landtagspolitikerin weist zudem darauf hin, dass der zunächst eingebrachte Gesetzentwurf von CDU und SPD an vielen Stellen deutliche inhaltliche Mängel erkennen ließ. So wies beispielsweise der ursprüngliche Ansatz, die Arbeit der Landesbeauftragten auf die Koordinierung der Aufarbeitungsinitiativen auszurichten, in die falsche Richtung.

„Der jetzige Gesetzentwurf geht nun nicht mehr von dem unwissenschaftlichen Begriff einer DDR-Diktatur aus, sondern rückt zu Recht die Rolle und Verantwortung der SED für die politischen Verhältnisse in der DDR in den Mittelpunkt. Allerdings wäre es sicherlich besser gewesen, man hätte von Anfang an kontinuierlich und umfassend das Gespräch mit den Aufarbeitungsinitiativen in Thüringen gesucht. Auch der Umgang mit den Oppositionsfraktionen ließ einmal mehr zu wünschen übrig. Gerade nach dem verpatzten Start für die umstrittene Neuregelung hätten wir uns ein offenes und transparentes Verfahren gewünscht. Da es uns jedoch um die Sache geht, werben wir weiter für ein breit getragenes Aufarbeitungsbeauftragtengesetz, zumal alle im Landtag vertretenen Fraktionen die Notwendigkeit der Aufarbeitung betont haben“, so Rothe-Beinlich abschließend.