Grüne: Inklusion ist Menschenrecht – kein Almosen

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Die CDU-Landtagsfraktion wirft der rot-rot-grünen Landesregierung vor, den Ausbau der inklusiven Bildung in Thüringen maßgeblich zu Lasten der Kommunen voranzutreiben. Dabei bezieht sich die CDU auf steigende Kosten im Bereich der Eingliederungshilfe durch den vermehrten Einsatz von Integrationshelfer*innen. Dazu erklärt Astrid Rothe-Beinlich, bildungspolitische Sprecherin der Thüringer Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

„Die Vorwürfe der CDU gegenüber der rot-rot-grünen Landesregierung gehen vollkommen ins Leere. Der Einsatz von Integrationshelfer*innen ist - wie alle anderen Leistungen der Eingliederungshilfe auch - eine durch Bundesgesetze bestimmte Leistung der Sozial- und Jugendhilfe. Der Rechtsanspruch der Betroffenen wird individuell durch die kommunalen Behörden geprüft. Wenn die CDU hier die steigenden Kosten zu Lasten der Kommunen kritisiert, dann sollte sie - anstatt zu polemisieren - durch den Bund für eine bessere Finanzausstattung der Länder und vor allem für eine angemessene Beteiligung des Bundes an den Kosten für die Eingliederungshilfe sorgen.“

Im Übrigen weist die grüne Bildungspolitikerin darauf hin, dass die Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf das Recht auf den Besuch einer allgemeinen Schule haben. „Mir scheint es fast wichtiger, den Barrieren in den Köpfen zu begegnen. Schließlich gilt im Bereich der Inklusion seit langem der Leitgedanke: Behindert ist man nicht – behindert wird man. Daher ist es Aufgabe der Politik, Rahmenbedingungen zu schaffen, die alle teilhaben lassen“, gibt Rothe-Beinlich weiter zu bedenken.

„Inklusion ist ein Menschenrecht, welches selbstverständlich auch für den Bildungsbereich gilt. Daher wollen und werden wir die Teilhabe von jungen Menschen in Schule nicht von der Kassenlage abhängig machen. Stattdessen gilt, was wir im Koalitionsvertrag vereinbart haben. Wir werden die Rahmenbedingungen für ein inklusives Schulwesen in Thüringen weiter verbessern“, so Rothe-Beinlich.

„Dass die CDU das Vorhaben eines inklusiven Schulgesetzes ablehnt, zeigt lediglich, dass es der CDU überhaupt nicht darum geht, die Rahmenbedingungen für den gemeinsamen Unterricht in den Schulen zu verbessern. Eines der Ziele des inklusiven Schulgesetzes ist es schließlich, die personelle, sächliche und räumliche Ausstattung der Schulen zu verbessern. Und darauf, dass es ein solches Gesetz geben soll, hatten sich alle Fraktionen in der letzten Legislatur gemeinsam verständigt. Im Gegensatz zur CDU stehen wir auch weiterhin dazu“, so Rothe-Beinlich abschließend.