Eltern und Einrichtungen Sicherheit geben - Elternbeitragserstattung kommt

Kind spielt mit bunten Bauklötzen

Heute hat der Thüringer Landtag das Gesetz zur Erstattung der Mindereinnahmen während der Schließung der Schulen und Kindertageseinrichtungen nach dem Infektionsschutzgesetz mit den Stimmen von Grünen, LINKE, SPD und CDU beschlossen. Dieses sieht vor, dass Eltern für die Zeit der pandemiebedingten Schließung von Kindergärten und Horten ihre Elternbeiträge zurückerhalten, sofern die Einrichtungen 15 Kalendertage im Monat geschlossen waren und im Kindergarten maximal 5 Tage der Notbetreuung in Anspruch genommen wurden.

Dazu erklärt Astrid Rothe-Beinlich, Fraktionsvorsitzende und bildungspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: „Während der Pandemie wurde immer deutlicher, dass Eltern und ihre Kinder besonders betroffen sind. Der Besuch von Kindergärten und Schulen war abgesehen von einer Notbetreuung über längere Zeiträume nicht möglich. Die Familien mussten dies durch eigenes Engagement oft parallel zum Homeoffice auffangen. Mit der nun beschlossenen Beitragsrückerstattung wollen wir dafür eine kleine finanzielle Entlastung rechtssicher ermöglichen.“

Die grüne Bildungspolitikerin macht zudem auf die Änderungen aufmerksam, die im parlamentarischen Beratungsverfahren neu in den Gesetzentwurf aufgenommen wurden. „Wichtig ist die Verlängerung der Erstattungsregelung bis zum Jahresende. Damit nehmen wir auch mögliche zukünftige Schließungen in den Blick und beziehen außerdem auch regionale Schließungen, die auf Landesanordnungen beruhen, mit ein. Wir haben weiterhin klargestellt, dass es bei der Erstattung auf die Inanspruchnahme der Notbetreuung ankommt und die Kommunen eine vollständige Erstattung über eine Spitzabrechnung erhalten. So tragen wir vielen Anregungen aus der Anhörung Rechnung“, so Rothe-Beinlich weiter.

„Ich bin froh, dass wir nach intensiven Debatten letztlich Einigkeit zur Erstattung erzielt haben. Die Eltern erhalten damit das eindeutige Signal, dass wir trotz Pandemie und trotz politischer Differenzen in einem Wahljahr gemeinsam und im Sinne der Familien handlungsfähig sind“, so Rothe-Beinlich abschließend.