![Juli Plenum](/system/files/styles/gft_content_full_gft_desktop_1_5x/private/image/Astrid2_0.jpg?h=0d27ee61&itok=-Ztrr6I5)
Nach aktuellem Stand können die gemeinsamen Wohnformen für Mütter beziehungsweise Väter und Kinder nach § 19 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) derzeit nicht von den Corona-Soforthilfen des Landes profitieren. Die Richtlinie des Freistaats Thüringen über die Gewährung von Nothilfen im Jugendhilfebereich nach Maßgabe des Thüringer Corona-Pandemie-Hilfefondsgesetzes sehen dies bislang nicht vor.
Downloads