Chance für zukunftsfeste Krankenhausversorgung vertan

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Anlässlich der heutigen Novellierung des Thüringer Krankenhausgesetzes erklärt Anja Siegesmund, Fraktionsvorsitzende und gesundheitspolitische Sprecherin von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Thüringer Landtag:

„Die Chance, die Krankenhausversorgung in Thüringen zukunftsgerecht aufzustellen, wurde von der schwarz-roten Landesregierung nicht ausreichend genutzt. Im Krankenhausgesetz gibt es einige Verbesserungen, aber auch viele ungelöste Probleme. Es gibt einiges Licht aber auch viel Schatten“, kommentiert Siegesmund die heutige Novelle.

„Wir haben eine der modernsten Krankenhauslandschaften, die nicht nur gute Diagnostik und Behandlungen anbietet, sondern auch versucht, Versorgungslücken im ambulanten Bereich zu schließen. Trotz der heutigen Novelle fehlt jedoch ein geeigneter Ordnungsrahmen für einen fairen Interessenaustausch unter den Häusern. Überlegungen, wie man unsere Krankenhäuser bedarfsgerecht- und wirtschaftlich effizient für die Zukunft ordnet, wurden ebenso wenig angestellt, wie die Frage nach Spezialisierungen und der sektorenübergreifenden Zusammenarbeit“, kritisiert Siegesmund.

Die grüne Gesundheitspolitikerin begrüßt aber, dass zukünftig Mindestvorgaben der Qualität festgelegt werden sollen. Gleichzeitig bemängelt Siegesmund die intransparente Erarbeitung dieser Qualitätsstandards:

„Derartige Rechtsverordnungen, die im Hinterzimmer des Sozialministeriums und ohne den Landtag erarbeitet und abgestimmt werden, lehnen wir kategorisch ab. Wir freuen uns jedoch, dass die Landesregierung die Idee der Patientenfürsprecher aufgenommen hat. Aber auch hier wird deutlich, dass das Krankenhausgesetz nur aus Minimalkompromissen der schwarz-roten Landesregierung besteht. Eine umfassende Unterstützung und Aufwertung der ehrenamtlichen Arbeit wurde nicht berücksichtigt. Letztendlich bleiben viele Baustellen offen, der sich spätestens die nächste Landesregierung widmen muss, um eine zukunftsfeste Krankenhauslandschaft aufzubauen“, so Siegesmund weiter.

„Wir brauchen eine Krankenhauslandschaft, die sich an den Bedürfnissen der Patientinnen und Patienten als auch der Beschäftigen orientiert und Zusammenarbeit sowie Kooperationsformen fördert. Weniger Besitzstandswahrung nach politischen Amtsinhabern, mehr demokratische Planung von Daseinsvorsorge muss das Motto sein. Nur mit einer vorausschauenden Planung können wir Über,- Fehl- und Unterversorgung sichtbar machen und darauf reagieren. Leider gibt das heute beschlossene Krankenhausgesetz hierauf keine Antwort“, so die Abgeordnete abschließend.