Anerkennungsgesetz ist ein notwendiger Baustein für Integration

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Als neuntes Bundesland bringt nun auch Thüringen ein eigenes Gesetz zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse auf den Weg. Dazu erklärt Astrid Rothe-Beinlich, flüchtlings- und integrationspolitische Sprecherin der bündnisgrünen Fraktion im Thüringer Landtag: „Es ist in der Tat höchste Zeit, dass der Entwurf eines Thüringer Anerkennungsgesetzes nunmehr ins parlamentarische Verfahren geht. Die in den Eckpunkten beschriebene Lotsenfunktion werten wir dabei zunächst erst einmal positiv, muss es doch darum gehen, das Anerkennungswirrwarr zu überwinden. Bleibt zu hoffen, dass sich diese Lotsenfunktion auch als fachlich versierte Beratung erweist und trägt. Maßgebliche Ziele des Gesetzes müssen nach unserer Auffassung zum einen die Sicherstellung des individuellen Rechtsanspruchs auf ein transparentes und schnelles Verfahren zur Bewertung und Anerkennung der im Ausland erworbenen Qualifikationen sein und zum anderen, dass den Betroffenen formale Gleichbehandlung garantiert wird. Mindestens da sehen wir noch Nachbesserungsbedarf bei den bekannt gewordenen Eckpunkten zum Gesetz.“ Entscheidend ist selbstverständlich, welchen Geist das Gesetzesvorhaben atmet. „Geht es um gelebte Willkommenskultur und die Anerkennung der Fähigkeiten und Kompetenzen der Menschen, die zu uns kommen oder allein um eine Verwertbarkeitslogik? Wir Grünen sind da entschieden. Bei den vorliegenden Bausteinen zum Gesetzentwurf hingegen sind wir uns noch nicht sicher“, so die Grünenpolitikerin weiter. Wichtig ist BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zudem, dass der Anspruch auf eine Beratung im Rahmen der Anerkennungsverfahren gesetzlich festgeschrieben wird. „Im Fall von Teilanerkennungen ist uns wichtig, dass die Antragstellenden verbindliche Auskünfte dahingehend erhalten, durch welche Anpassungsqualifizierungen sie zu einer Vollanerkennung kommen können“, gibt Rothe-Beinlich abschließend zu bedenken.