Verwendung von Mitteln aus der Liquidation des SED-Vermögens in Thüringen

Banknoten

Gemäß der Verwaltungsvereinbarung zur Abrechnung und Verteilung des Vermögens der Parteien und Massenorganisationen der ehemaligen DDR (PMO-Vermögen) zwischen der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben und den ostdeutschen Bundesländern und Berlin vom 11. Februar 1994 fließen dem Freistaat Thüringen Mittel des PMO-Vermögens zu, welche zu circa 60 Prozent für investive und investitionsfördernde Maßnahmen der öffentlichen Hand im Bereich der wirtschaftlichen Umstrukturierung und für investive und investitionsfördernde Maßnahmen zu sozialen und kulturellen Zwecken (circa 25 Prozent im Bereich der öffentlichen Hand, circa 15 Prozent im Bereich nicht staatlicher Träger) einzusetzen sind.