Grüne bedauern Verweigerungshaltung zu vertiefter Debatte um Aufarbeitung

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Zur heutigen, hochemotionalen Debatte im Thüringer Landtag um das Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Überprüfung von Abgeordneten erklärt Astrid Rothe-Beinlich, Parlamentarische Geschäftsführerin von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Landtagsfraktion Thüringen:

„Im Gegensatz zur Koalition geht es uns in der Tat um umfassende Aufarbeitung – auch über die von uns ebenfalls befürwortete Überprüfung der Abgeordneten auf eine Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit, dem Amt für Nationale Sicherheit oder der K1 hinaus. Wir wollen vielmehr bereits eine Offenlegung der KandidatInnen zur Landtagswahl, damit der Souverän – die WählerInnen – wissen, wer sich da mit welcher Biografie zur Wahl stellt.“

Leider haben sich CDU, SPD und FDP erneut einer fachlichen Debatte dazu im Ausschuss verweigert. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hatte mit einem Änderungsantrag zum Gesetz beantragt, die erneute Tiefenprüfung nur bei Vorlage neuer Erkenntnisse vorzunehmen, den verfassungswidrigen Paragraphen 8 zum Mandatsverlust zu streichen und auf die Parlamentsunwürdigkeitserklärung zu verzichten. „Wir meinen, dass eine Unwürdigkeitserklärung mit dem Demokratieprinzip, dem parlamentarischen Prinzip und der Würde des Menschen nicht vereinbar ist. Zudem stellt sich die Frage, ob Abgeordnete mit politischen Mehrheiten derart über gewählte MandatsträgerInnen urteilen sollten. Wir halten dies jedenfalls nicht für richtig", so Rothe-Beinlich.

Mit dem Entschließungsantrag zum Gesetz beantragte die bündnisgrüne Fraktion, sich umfassend und rückhaltlos der Aufarbeitung der Funktionsweisen der SED-Diktatur zu stellen und das Ausmaß der Verstrickung von Abgeordneten auch über die Stasitätigkeit hinaus zu beleuchten. „Deshalb haben wir um Unterstützung für eine unabhängige und umfassende wissenschaftliche Aufarbeitung der Transformationsphase und eine nachfolgende politische Aufarbeitung geworben, die beispielsweise auch die Rolle der Blockparteien in den Blick nimmt. Dass dieses Vorhaben derart reflexhaft von CDU und FDP zurückgewiesen und verunglimpft wurde, spricht Bände“, meint die Grünenpolitikerin, die selbst im Dezember 1989 an der Besetzung und in der Bürgerwache der ehemaligen Erfurter Stasizentrale beteiligt war, um die Aktenvernichtung zu stoppen.

Der Fraktionsvorsitzende der CDU, Mike Mohring, machte in seinem Beitrag deutlich, dass es der CDU mit dem Gesetz nur um die Stasiverstrickung, nicht aber um umfassende Aufarbeitung geht. „Dies zeigte sich dann auch im Abstimmverhalten. Eine Ausschussüberweisung unseres Entschließungsantrages wurde ebenso wie unser Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt. Wir haben uns deshalb zur Verlängerung des Gesetzes ohne die von uns vorgeschlagenen Änderungen enthalten“, schließt Rothe-Beinlich.