
Mit dem Flächenerwerbsänderungsgesetz will die Koalition Verbesserungen für Alteigentümer im Osten Deutschlands durchsetzen. Grundsätzlich haben die zwischen 1945 und 1949 enteigneten Landbesitzer Anspruch auf eine Entschädigungsleistung. Ab 2004 konnten sie bis zur Höhe der Entschädigung landwirtschaftliche Flächen zu bevorzugten Bedingungen von der Treuhandanstalt kaufen. Nach Darstellung von Alteigentümer-Verbänden kam es jedoch bei der Bearbeitung der Anträge zu starken Verzögerungen. Zugleich stiegen die Bodenpreise in den neuen Ländern kräftig - laut Gesetzentwurf summieren sich die Preissteigerungen im Osten seit 2004 im Schnitt auf 100 Prozent. Die Folge: Alteigentümer können immer weniger Flächen erwerben. Mit der Gesetzesänderung plant die Koalition, beim Kaufpreis nicht mehr den aktuellen Bodenwert zu Grund zu legen, sondern den niedrigeren Verkehrswert von 2004. Außerdem soll Alteigentümern der Erwerb generell erleichtert werden. So sollen auch Angehörige dritten und vierten Grades in den Genuss der Regelung kommen. Der Bund würde dadurch Einnahmen verlieren, weil die Verkaufserlöse der bundeseigenen "Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH" (BVVG) sinken.