Kükenschreddern ist nicht vertretbar!

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Quelle: PIXABAY

Enttäuscht nehmen Babett Pfefferlein, verbraucherschutzpolitische Sprecherin, und Olaf Müller, landwirtschaftspolitischer Sprecher von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Fraktion im Thüringer Landtag, das heutige Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster zur Kenntnis, welches es Brütereien weiter erlaubt, ihre männlichen Küken gleich nach dem Schlüpfen zu töten. Dazu Babett Pfefferlein: „Kükenschreddern ist nicht vertretbar. Das Urteil des Gerichts macht es nun unabdingbar, dass Bundes-Landwirtschaftsminister Christian Schmidt endlich einlenkt und im Tierschutzgesetz klarstellt, dass das Töten von jährlich 50 Millionen männlichen Küken nicht mehr erlaubt ist. Mit Angeboten ökologischer Hersteller wie der Bruderhahn-Initiative können Verbraucherinnen und Verbraucher schon heute dafür sorgen, dass sie durch den Kauf solcher Eier dem Kükentöten ein Ende machen.“ Olaf Müller ergänzt: „Mit modernen Methoden lässt sich das Geschlecht des Embryos bereits kurz nach der Befruchtung erkennen. Das Töten der Küken nach dem Schlüpfen ist dann auch in der konventionellen Landwirtschaft nicht mehr notwendig. Die Abwägung zwischen Wirtschaftlichkeit und Ethik, wie sie das Gericht heute noch für notwendig hielt, ist dann hinfällig.“
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