Aufgrund des Antrags einer in der Stadt Neumark (Landkreis Weimarer Land) angesiedelten Firmengruppe (Schweinehaltung) vom 29. November 2006 auf Erteilung der Genehmigung nach § 16 Bundesimmissionsschutzgesetz zur wesentlichen Änderung und zum Betrieb der wesentlich geänderten Anlage zum Halten von Schweinen am Standort in Neumark wurde mit Bescheid 189/06 vom 20. Dezember 2007 des Thüringer Landesverwaltungsamts die Genehmigung erteilt. Damit erhielt die Firma unter anderem die Genehmigung zum Halten von 42.238 Schweinen (dies entspricht 3.289,7 Großvieheinheiten) in der Anlage zur getrennten Aufzucht und zum Halten von Schweinen mit einer Kapazität von 32.256 Ferkelaufzuchtplätzen, 4.127 Jungsauenplätzen in unterschiedlichen Haltungsstufen, 972 Abferkelplätzen, 19 Eberplätzen und 4.864 Wartesauenplätzen sowie einer Güllekapazität von 15.828 Kubikmetern.
Entwicklung der Tierbestände in einer Schweinehaltungsanlage in Neumark
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