Was bedeutet eigentlich Massentierhaltung?

Der Begriff „Massentierhaltung“ löst bei vielen Menschen unweigerlich negative Assoziationen aus – schließlich klingt er so gar nicht nach glücklichen Tieren auf Weiden und Wiesen, wie wir sie uns gerne vorstellen. Um diese negative Assoziation nicht hervorzurufen, benutzen der Deutsche Bauernverband und ein Großteil der Agrarindustrie den weniger bildreichen Begriff: „Intensivtierhaltung“. Was bedeutet nun aber Massentierhaltung eigentlich? Eine allgemeingültige Definition des Begriffs gibt es nicht, aber die folgenden Auslegungen dreier unterschiedlicher Institutionen sollen einen Überblick bieten.

Hausschwein

Forschungsinstitut für biologischen Landbau (FIBL):

Massentierhaltung: Es werden Nutztiere gleicher Art und Altersgruppe in großen Beständen auf begrenztem Raum gehalten. Kennzeichen der Massentierhaltung ist der geringstmögliche Einsatz von Arbeitskräften zur Versorgung und Fütterung sowie die Verwendung mechanischer Einrichtungen für die Unterbringung und Haltung der Tiere. In den letzen Jahrzehnten nahmen in der gesamten Nutztierhaltung Technik und Rationalisierung eine vorrangige Stellung ein. In den Hintergrund traten dagegen individuelle Betreuung des einzelnen Tieres und die Berücksichtigung der arteigenen Bedürfnisse der Nutztiere. Große Bestände und technisierte Haltungsformen haben sich zunächst bei Geflügel durchgesetzt, dann auch bei Kälbern, Rindern und Schweinen.


Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde:

Massentierhaltung kann definiert werden als intensive Haltung von Nutztieren in Großbeständen. Typische Merkmale sind: Die Haltung nur einer Tierart bzw. Nutzungskategorie, der Einsatz von Hochleistungstieren, das Fehlen landwirtschaftlicher Nutzflächen und der komplette Zukauf von Futter und Jungtieren sowie die ausschließliche Kraftfutterfütterung bei Schweinen und Geflügel  (mit hohem Importanteil). Aber auch die Abgabe der tierischen Dünger an andere Betriebe, eine weitgehende Automatisierung der Arbeitsabläufe, viele Tiere je Arbeitskraft und eine wenig oder nicht tiergerechte Haltung sowie steuerrechtliche Gewerblichkeit können als Merkmale für Massentierhaltung gesehen werden. Zur Festlegung etwaiger Untergrenzen, ab wann ein Betrieb als Massentierhaltung gelten kann, bietet sich ein Rückgriff auf die Schwellenwerte des 2013 novellierten Bundesbaugesetzbuches an (d.h. 600 Rinder, 560 Sauen, 1.500 Mastschweine, 15.000 Legehennen bzw. Mastputen, 30.000 Masthühner).


Erhährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO):

Die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) definiert intensive Tierhaltung als Systeme, in denen weniger als zehn Prozent der Futtertrockenmasse dem eigenen Betrieb entstammt und in denen die Besatzdichte zehn Großvieheinheiten pro Hektar betrieblicher landwirtschaftlicher Nutzfläche übersteigt. Nach einer Verordnung des Europäischen Parlamentes beginnt intensive Viehhaltung bei Anlagen zur Intensivhaltung oder -aufzucht von Geflügel oder Schweinen mit 40.000 Plätzen für Geflügel, mit 2.000 Plätzen für Mastschweine (über 30 Kilogramm), mit 750 Plätzen für Sauen und intensive Aquakultur bei einer Produktionskapazität von 1.000 Tonnen Fisch oder Muscheln pro Jahr.